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WEISUNG Nr. 16

UEBER DIE VORBEREITUNG EINER LANDUNGSOPERATION GEGEN ENGLAND

Da England, trotz seiner militaerisch aussichtlosen Lage, noch keine Anzeichen einer Verstaendigungsbereitschaft zu erkennen gibt, habe ich mich entschlossen, eine Landungsoperation gegen England vorzubereiten und wenn noetig, durchzufuehren. Zweck dieser Operation ist es, das englische Mutterland als Basis fuer die Fortfuehrung des Krieges gegen Deutschland auszuschalten, und wenn es erforderlich werden sollte, in vollem Umfang zu besetzen.

Hierzu befehle ich folgendes:

1. Die Landung muss sich in Form eines ueberraschenden Ueberganges in breiter Front etwa von Ramsgate bis in die Gegend westlich des Insel Wight vollziehen, wobei Teilen der Luftwaffe die Rolle der Artillerie, Teilen der Kriegsmarine die Rolle der Pioniere zufallen wird. Ob es zweckmaeßig ist, vor dem allgemeinen Uebergang Teilaktionen, etwa zur Besetzung der Insel Wight oder der Grafschaft Cornwall zu unternehmen, ist vom Standpunkt jedes Wehrmachtteils aus zu pruefen, und das Ergebnis mir zu melden. Die Entscheidung behalte ich mir vor. Die Vorbereitung für die Gesamtoperation muessen bis Mitte August abgeschlossen sein.

2. Zu diesen Vorbereitungen gehoert auch, dass diejenigen Voraussetzungen geschaffen werden, die eine Landung in England moeglich machen:

a.Die englische Luftwaffe muss moralisch und tatsaechlich so weit niedergekaempft sein, dass sie keine nennenswerte Angriffskraft dem deutschen Uebergang gegenueber mehr zeigt. 

b. Es muessen minenfreie Wege geschaffen sein.

c. Durch eine dichte Minensperre muss die Straße von Dover in beiden Flanken sowie der Westeingang des Kanals etwa in der Linie Alderney - Portland abgesperrt sein.

d. Durch starke Kuestenartillerie muss das Kuestenvorfeld beherrscht und artilleristisch abgeschirmt sein.

e. Die Fesselung der englischen Seestreitkraefte kurz vor dem Uebergang sowohl in der Nordsee als auch im Mittelmeer (durch die Italiener) ist erwuenscht, wobei schon jetzt versucht werden muss, den englischen Seestreitkraeften, die sich im Mutterland befinden, durch Luft- und Torpedoangriffe nach Kraeften Abbruch zu tun.

3. ORGANISATION DER FUEHRUNG UND DER VORBEREITUNGEN.                                                                                                                            Unter meinem Befehl und nach meinen allgemeinen Weisungen fuehren die Herren Oberbefehlshaber die von ihren Wehrmachtteilen anzusetzenden Kraefte. Die Fuehrungsstaebe des Ob.d.H.., Ob.d.M. und Ob.d.L. muessen sich vom 1.8. an in einem Umkreis von hoechstens 50 km von meinem Hauptquartier (Ziegenberg) befinden. Zweckmaessig erscheint mir die gemeinsame Unterbringung der engeren Fuehrungsstaebe des Ob.d.H. und des Ob.d.M. in Giessen. Der Ob.d.H. wird daher zur Fuehrung der Landungsarmeen eine Heeresgruppe einschalten muessen. Das Unternehmen fuehrt den Decknamen ´Seeloewe´. Bei der Vorbereitung und der Ausfuehrung des Unternehmens fallen den Wehrmachtteilen folgende Aufgaben zu:         a. Heer: stellt den Operationsplan zunaechst fuer alle zu verschiffenden Verbaende der 1. Welle auf. Die mit der 1. Welle ueberzusetzende Flak- Artillerie wird dabei so lange dem Heer (den einzelnen Uebersetzgruppen) unterstellt, bis sich eine Teilung der Aufgaben in Unterstuetzung und Schutz der Erdtruppe, Schutz der Ausschiffungshaefen und Schutz der zu besetzenden Luftstuetzpunkte durchfuehren laesst. Das Heer verteilt ferner die Uebersetzmittel auf die einzelnen Uebersetzgruppen und legt die Einschiffungs- und Landungsstellen im Einvernehmen mit der Kriegsmarine fest.                                                                                                    b. Kriegsmarine: stellt die Uebersetzmittel sicher und fuehrt sie entsprechend den Wuenschen des Heeres nach den see- maennischen Gesichtspunkten in die einzelnen Einschiffungsraeume zu. Soweit als moeglich ist auf Schiffe der niedergeworfenen feindlichen Staaten zurueckzugreifen. Sie stellt jeder Uebersetzstelle den zur seemaennischen Beratung noetigen Marinestab mit Begleitschiffen und Sicherungsstreitkraeften. Sie schuetzt, neben den zur Ueberwachung eingesetzten Luftstreitkraeften, den gesamten Kanaluebergang in den beiden Flanken. Ueber die Regelung der Befehlsverhaeltnisse waehrend des Uebersetzens folgt Befehl. Es ist ferner Aufgabe der Kriegsmarine, den Aufbau der Kuestenartillerie, d.h. aller fuer die Bekaempfung von Seezielen in Betracht kommenden Batterien sowohl des Heeres wie der Kriegsmarine einheitlich anzuordnen und die Feuerleitung im Grossen zu organisieren. Eine moeglichst grosse Zahl schwerster Artillerie ist zur Sicherung des Ueberganges und der Abschirmung der Flanken gegen feindliche Einwirkung von See her so schnell als moeglich einzusetzen. Hierzu ist auch die Eisenbahnartillerie (ergaenzt durch alle verfuegbaren Beutegeschuetze) ohne die nur zur Bekaempfung von Zielen auf dem englischen Festland vorgesehenen Batterien (K 5 und K 12) heranzuziehen und unter Benutzung von Eisenbahndrehscheiben einzubauen. Unabhaengig hiervon sind die verfuegbaren schwersten Bettungsbatterien gegenueber der Straße von Dover so unter Beton einzubauen, dass sie auch schwersten Luftangriffen widerstehen koennen und damit die Strasse von Dover unter allen Umstaenden auf die Dauer, innerhalb ihrer Wirkungsmoeglichkeit, beherrschen. Die technischen Arbeiten obliegen der Organisation Todt.                                                                                                                                                               c. Aufgabe der Luftwaffe ist es: das Eingreifen der feindlichen Luftwaffe zu verhindern. Kuestenbefestigungen, die gegen die Landungsstellen wirken koennen, niederzukaempfen, den ersten Widerstand feindlicher Erdtruppen zu brechen und im Anmarsch befindliche Reserven zu zerschlagen. Fuer diese Aufgabe ist engste Zusammenarbeit einzelner Verbaende der Luftwaffe mit den Uebersetzgruppen des Heeres noetig. Ferner: wichtige Transportstraßen zum Heranfuehren feindlicher Reserven zu zerstoeren, und feindliche Seestreitkraefte, die sich im Anmarsch befinden, schon weit ab von den Uebersetzstellen anzugreifen. Ueber die Verwendung von Fallschirm- und Luftlandetruppen ersuche ich, mir Vorschlaege zu machen. Dabei ist in Verbindung mit dem Heer zu pruefen, ob es hier zweckmaessig ist, Fallschirm- und Luftlandetruppen als eine im Notfall rasch einzusetzende Reserve vorerst zur Verfuegung zu halten.                                                                                 4. Die notwendigen Vorbereitungen fuer die Nachrichtenverbindungen von Frankreich nach dem englischen Festland trifft der Wehrmacht- Nachrichtenchef. Der Einbau der restlichen 80 km Ostpreußen- Kabel ist in Verbindung mit der Kriegsmarine vorzusehen.                                                                                                5. Die Herren Oberbefehlshaber ersuche ich, mir sobald als moeglich vorzulegen:                                            a. die Absichten der Kriegsmarine und der Luftwaffe, um die Voraussetzungen fuer den Kanaluebergang zu schaffen ( siehe Ziffer 2),                                                                                                                                b. den Aufbau der Kuestenbatterien im einzelnen (Kriegsmarine),                                                                    c. einen Ueberblick ueber den einzusetzenden Schiffsraum und die Methode der Bereitstellung und Herrichtung. Beteiligung ziviler Stellen? (Kriegsmarine),                                                                                                        d. die Organisation des Luftschutzes in den Bereitstellungsraeumen der Uebersetztruppen und der Uebersetzmittel (Luftwaffe),                                                                                                                           e. den Uebersetz- und Operationsplan des Heeres, Gliederung und Ausruestung der 1. Uebersetzwelle,           f. Organisation und Massnahmen der Kriegsmarine und der Luftwaffe fuer die Durchfuehrung des Ueberganges selbst, seine Sicherung und die Unterstuetzung der Landung,                                                                              g. Vorschlaege für den Einsatz der Fallschirm- und Luftlandetruppen, sowie fuer die Unterstellung und Fuehrung der Flak- Artillerie, nachdem ein ausreichender Raumgewinn auf englischem Boden erzielt ist (Luftwaffe),          h. Vorschlag für die Plaetze der Fuehrungsstaebe des Ob.d.H. und Ob.d.M.,                                                   i. eine Stellungnahme von Heer, Kriegsmarine und Luftwaffe, ob und welche Teilaktionen vor der allgemeinen Landung für zweckmaessig gehalten werden,                                                                                                  k. Vorschlag von Heer und Kriegsmarine ueber die Befehlsfuehrung waehrend des Uersetzens.

(Hitlers Weisungen fuer die Kriegsfuehrung vom 16. Juli 1940)

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